Zum Schluss der jüngsten Sitzung im "Ammerseemord- Prozess" überraschte Richter Müller mit der ersten öffentlichen Wertung der Beweismittel durch die Hechinger Schwurgerichtskammer: Die in der Anklageschrift als "Tatplan" bezeichneten Papiere seien "ohne Relevanz für die Urteilsfindung".
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