Auch Urlaub darf sein

Von Pressemitteilung der Agentur für Arbeit

Arbeitslose dürfen bis zu drei Wochen verreisen. Aber die Vermittlung habe immer Vorrang, schränkt die Balinger Arbeitsagentur ein. 

Arbeitslose dürfen im Jahr bis zu drei Wochen „ortsabwesend“ sein. Dies gelte aber nur, wenn der zuständige Arbeitsvermittler dieser Abwesenheit schon vorher zugestimmt hat. „Das ist keine Willkür oder Schikane“, erklärt Bereichsleiter Maximilian Voitl. „Unser wichtigstes Ziel ist es, dass Arbeitslose eine neue Arbeitsstelle finden oder sich weiterbilden können.

Deswegen müssen sie ihre Reisepläne mit der Arbeitsagentur abstimmen. Wir müssen vor Reiseantritt prüfen, ob während der geplanten Abwesenheit eine Vermittlung wahrscheinlich ist oder eine Qualifizierungsmaßnahme beginnt.“ Weil besonders in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit die Aussichten auf eine Wiedereingliederung am besten sind, werde in dieser Phase der Urlaub üblicherweise nicht genehmigt.