Wegen schweren Raub und wegen schwerer räuberischer Erpressung muss sich ein 22- jähriger ehemaliger Soldat vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Hechingen verantworten, der am 13. Juni 2000 eine Feldjäger-Einheit auf der Standort-Schießanlage in Stetten a. k. M. überfallen hatte (wir berichteten).
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