Kammer behält „Mühlengeist“-Wirt in Haft

Von Karl-Otto Müller

Am 16. April möchte Richter Anderer die Beweisaufnahme gegen den „Mühlengeist“-Wirt abschließen. Bislang Gehörtes gebe noch keinen Anlass, den Haftbefehl gegen den Gastronomen aufzuheben.

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