Zellengeplauder kostet Freispruch

Von Karl-Otto Müller

„Hätte er im Mai 2011 in der JVA Rottweil geschwiegen, wäre er heute auf freiem Fuß.“ Gegenüber seinem Mithäftling aber habe er sich verplappert, deshalb wurde der Mühlengeist-Wirt gestern verurteilt.

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