Das Landgericht Hechingen hat gestern die Sparkasse Zollernalb und ihren ehemaligen Filialleiter zu Schadensersatz in Höhe von 79 000 Euro € verurteilt.Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Filialleiter von der zunehmend demenzkranken Kundin Auszahlungsbelege blanko hatte unterschreiben lassen und diese in der Folgezeit nutzte, um vom Konto der Kundin unbemerkt Geld abheben zu können....
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