Hechingen

Drei Jahre und sechs Monate Jugendstrafe

21.12.2001

von Günther Gotthold Töpfer

Neben der Jugendstrafe hat der junge Mann, der sich seit dem 28. Juni 2001 in Untersuchungshaft befindet, auch die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der seit Juni bestehende Haftbefehl bleibt aufrecht erhalten. Mit ihrem Urteil blieb die Jugendkammer unter Vorsitz von Richter Müller unter dem Antrag von Oberstaatsanwalt Dr. Fohl, der eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren gefordert hatte.Der V...

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