Zuvor kamen nochmals Zeugen zur Sprache, deren Aussagen den Hauptangeklagten in ein mal günstigeres, mal weniger günstiges Licht tauchten. So meinte etwa der Versicherer des vormaligen Erfolgsgastronomen und „Mühlengeist“-Wirtes, es sei nicht besonders auffällig, dass dieser nach der Neueröffnung und kurz vor dem zweiten Brand des Balinger Ausflugslokales die Versicherungssummen für Inventar und ...
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