Die Kammer, so Pressesprecher Dr. Albrecht Mors, käme aufgrund einer summarischen Prüfung zu folgenden Ergebnissen: Der Bebauungsplan „Eyach-Arkaden“ in Balingen sei nicht offensichtlich rechtswidrig, so dass dessen Regelungen zugrunde gelegt werden könnten.Die Richter erläuterten ihren Entschluss in Details: Die Anlieferung erfolge hinter einer Lärmschutzwand. Belastungen des Nachbarn seien dahe...
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