Fehlbelegungsabgabe wird von Mietern öffentlicher Sozialwohnungen erhoben, wenn deren Familieneinkommen bestimmte Grenzen übersteigt und ein Wohnberechtigungsschein für öffentlich-geförderte Wohnungen eigentlich nicht mehr zugeteilt würde. Da aber im Laufe der vergangenen Jahre der Bestand städtischer Sozialwohnungen kontinuierlich abgenommen habe, mittlerweile seien es landesweit unter 1000 Wohn...
55% des Artikels sind noch verdeckt.
Jetzt weiterlesen
Sie möchten einen kostenpflichtigen Artikel lesen. Wählen Sie hier Ihr ZAK+ Angebot, um den kompletten Artikel lesen zu können.