Zollernalbkreis

Tempolimit auf der B 27: Musterwiderspruch zum Herunterladen

09.04.2015

von Michael Würz

Nach wie vor ist das neue Tempolimit auf der B 27 zwischen Balingen und Bodelshausen in aller Munde. Im Internet wächst der Protest; zwischenzeitlich kursieren viele falsche Informationen. Wir haben einen Musterwiderspruch vom Juristen erstellen lassen.  

Tempolimit auf der B 27: Musterwiderspruch zum Herunterladen

© Benno Schlagenhauf

Seit einigen Tagen gilt auf der B 27 durchgängig Tempo 120. Die Empörung darüber ist riesig.

Wer sich gegen das Tempolimit wehren möchte, muss als betroffener Autofahrer Widerspruch einlegen – und zwar bei der Stadt Balingen, bei der Stadt Hechingen und beim Landratsamt.

Denn, so erklärt der Anwalt:

Die anordnende Behörde ist nicht das Regierungspräsidium, sondern gemäß § 44 StVG iVm §1 StVOZustG BW die Straßenbehörde als untere Verwaltungsbehörde. Die Einlegung bei der unzuständigen Behörde wäre jedoch unerheblich, da die unzuständige Behörde den Widerspruch an die zuständige weiterleiten müsste und eine Fristversäumung derzeit nicht droht.

Unterdessen hat das Landratsamt ein Pressegespräch für kommenden Montag angekündigt. In der öffentlichen Diskussion sei der entscheidende Hintergrund bislang nicht ausreichend berücksichtigt worden, sagt Pressesprecherin Marisa Hahn, ohne diesen zu nennen. Vertreter des Landratsamtes Zollernalbkreis, der Städte Balingen und Hechingen sowie der Polizei haben angekündigt, sachkundige Informationen zu der Verkehrssituation auf der B 27 zu geben und die Fragen der Journalisten zu beantworten. 

Wichtig:

Für den Erfolg des Widerspruchs kann keine Gewähr gegeben werden.

Die Zurückweisung eines Widerspruchs ist kostenpflichtig. Das bedeutet: Die Behörde kann Widerspruchsgebühren erheben – jeder muss sich dieses Risikos bewusst sein. 

 

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