Stuttgart

Transferperiode läuft bis 31. Januar

03.01.2017

Während der Winterpause besteht bis zum 31. Januar für Amateure und Vertragsspieler die Möglichkeit, den Verein zu wechseln.

Dies gilt für aktive Spieler und Spielerinnen sowie A-Junioren und B-Juniorinnen der älteren Jahrgänge (1998 respektive 2000).

Ein sofortiges Spielrecht für Pflichtspiele kann aber nur dann erteilt werden, wenn der abgebende Verein dem Wechsel zustimmt, teilt der Württembergische Fußballverband (WFV) mit.

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