Hechingen/Albstadt

Vorstrafen verhindern Bewährung

09.02.2017

von Anna Wittmershaus

Wegen Veruntreuung und Unterschlagung muss ein ehemaliger Albstädter Unternehmer ins Gefängnis.

Zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren wurde der 53-Jährige vom Amtsgericht Hechingen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er aus dem Vermögen seiner Firma während des Insolvenzverfahrens fast 500 000 Euro veruntreut hat. Auch im Fall der Unterschlagung eines Autos, das der Beschuldigte verkauft hatte, als der Betrieb bereits nicht mehr existierte, hielt es ihn für schuldig. V...

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