Dotternhausen

Bürgerbegehren: „Erneut 104 Unterschriften sammeln“

08.06.2017

Edgar Wunder vom Verein Mehr Demokratie zweifelt an der Unzulässigkeit des abgelehnten Bürgerbegehrens.

Bürgerbegehren: „Erneut 104 Unterschriften sammeln“

© Lydia Wania-Dreher (Archiv)

Zur Ablehnung des aktuellen Bürgerbegehrens in Dotternhausen durch den Gemeinderat am 31. Mai hat uns der Landesvorsitzende von Mehr Demokratie in Baden-Württemberg, Dr. Edgar Wunder, eine Stellungnahme zukommen lassen. Darin heißt es wörtlich: „Alles, was hier unzulässig sein soll, steht in diesem Bürgerbegehren gar nicht. Es wird lediglich hineininterpretiert. Geht man vom Wortlaut des Bürgerbegehrens aus, so wird darin nichts verlangt, was unzulässig wäre.Insbesondere wird nirgends unterstellt, die Gemeinde könne die Abbaugrenzen im Alleingang ohne Verhandlungen mit Holcim festlegen, sondern es geht lediglich darum, welche Position die Gemeinde beziehen soll (zum Beispiel in Verhandlungen mit Holcim, selbstverständlich innerhalb des geltenden Rechtsrahmens).“

Das sei legitim. Es spreche deshalb viel dafür, dass ein Verwaltungsgericht dieses Bürgerbegehren als zulässig einstufen würde. Dies vor Gericht klären zu lassen, erscheine jedoch als ein unnötig umständlicher Weg. Wunders Vorschlag: „Viel schneller und einfacher wäre es, wenn nochmals 104 Unterschriften für ein Bürgerbegehren mit einer noch präziser formulierten Fragestellung eingereicht würden, die keine Interpretationsspielräume mehr lässt.“

Eine solche rechtssichere Formulierung könnte lauten: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreift, um zu erreichen, dass beim Gesteinsabbau auf dem Plettenberg eine südliche Resthochfläche in Richtung Ratshausen mit mindestens 250 Meter Breite sowie Richtung Hausen mit mindestens 150 Meter Breite erhalten wird, jeweils von den Steilabhängen des Plettenbergs aus gemessen?“

In der Begründung dieses Bürgerbegehrens könne dann auch die Rechtsauffassung der Gemeinde zu den vertraglichen Bindungen gegenüber der Firma Holcim dargestellt werden. Die Gemeinde wäre dann definitiv gezwungen, binnen weniger Wochen einen Bürgerentscheid zu dieser Fragestellung durchzuführen. Als möglichen Termin nennt Wunder den 24. September. An diesem Sonntag findet die Bundestagswahl statt.

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