Dotternhausen

Für Gemeinde ist zweites Bürgerbegehren erledigt

08.06.2017

von Rosalinde Conzelmann

Die Gemeinde Dotternhausen nimmt keine Stellung zu den Ausführungen des Stuttgarter Vereins Mehr Demokratie.

Der Landesvorsitzende Edgar Wunder hatte die Unzulässigkeit des zweiten Bürgerbegehrens angezweifelt, das der Gemeinderat in seiner Sitzung am 31. Mai abgelehnt hatte. Kai-Markus Schenek, der die Gemeinde anwaltlich vertritt, teilte auf ZAK-Nachfrage mit, dass er mit Bürgermeisterin Monique Adrian Rücksprache gehalten habe und übereingekommen sei, dass die Gemeinde sich nicht zu Wunders Stellungnahme äußern werde.

Für Gemeinde ist zweites Bürgerbegehren erledigt

Die geplante Süderweiterung wird die Gemeinde Dotternhausen weiter beschäftigen. Foto: Lydia Wania-Dreher (Archiv)

Scheneks Antwort: „Nachdem der Gemeinderat eine eindeutige und einstimmige Entscheidung über die Unzulässigkeit des beantragten Bürgerbegehrens getroffen hat, ist das Verfahren für die Gemeinde abgeschlossen. Soweit ein neues Bürgerbegehren beantragt werden sollte, müsste dieses dann wiederum konkret auf seine Zulässigkeit hin geprüft werden.“

Edgar Wunder hatte behauptet, dass ein Verwaltungsgericht das Bürgerbegehren als zulässig einstufen würde. Allerdings sei der Klageweg zu lang und zu umständlich. Deshalb lautete sein Vorschlag, dass die für das Bürgerbegehren Verantwortlichen nochmals 104 Unterschriften sammeln – dieses Mal jedoch mit einer präzise formulierten Fragestellung, die keine Interpretationsspielräume zulässt.

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