Zollernalbkreis

Führerscheinwechsel: Wer muss tauschen?

02.12.1999

Wer im Jahr 2000 das 50. Lebensjahr vollendet, darf ab diesem Geburtstag von einer bis zum 31. Januar 1998 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse 2 keinen Gebrauch mehr machen, das heißt, dass der Führerscheininhaber rechtzeitig (mindestens vier Wochen) vor dem Geburtstag den Umtausch des Führerscheins in die Klassen C und CE beantragen muss. Beim Umtausch wird eine ärztliche und augenärztliche Unter...

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