Dotternhausen

Plettenbergabbau: Der Landrat spricht ein Machtwort

24.11.2017

von Nicole Leukhardt

Für das Landschaftsschutzgebiet „Großer Heuberg“ gilt ab Samstag eine neue Verordnung. Für den Kalksteinabbau auf dem Plettenberg sind nur gut acht Hektar vorgesehen.

Ihr Name ist sperrig, aber ihr Inhalt ein Schritt nach vorne: Morgen tritt die Verordnung des Landratsamtes Zollernalbkreis zur 3. Änderung der Verordnung des Landschaftsschutzgebiets „Großer Heuberg“ in Kraft.

Plettenbergabbau: Der Landrat spricht ein Machtwort

© Nicole Leukhardt

Landrat Günter-Martin Pauli (links) und Willi Griesser, Leiter des Umweltamts, haben gestern die neugefasste Verordnung des Landschaftsschutzgebiets „Großer Heuberg“ vorgestellt.

Sie könnte einen einstweiligen Schlussstrich unter den Streit um den Kalksteinabbau auf dem Plettenberg setzen. Die Fronten aller Beteiligten bei der Erweiterung des Steinbruchs schienen sich in den letzten Monaten völlig verhärtet zu haben: Die Gemeinde Dotternhausen hatte mit der Firma Holcim über Abbauflächen auf dem Plettenberg in Verhandlungen „auf Augenhöhe“, wie Bürgermeisterin Monique Adrian betonte, zwar einen Konsens über das Ausmaß der Süderweiterung gefunden.

Die Bürgerinitiativen jedoch zeigten sich mit diesem Eingriff in den Naturraum ihres Hausbergs nicht einverstanden und versuchten insgesamt drei Bürgerbegehren durchzubringen, nicht immer mit Erfolg. Ein viertes kündigten sie an. Ein Mediationsverfahren, das zum besseren Umgang miteinander hätte beitragen sollen, wurde von Seiten des Gemeinderats aufgekündigt.

Das Balinger Landratsamt hatte im Herbst 2016 zunächst das Änderungsverfahren zum Landschaftsschutzgebiet „Großer Heuberg“ gestoppt. „Die Reaktionen aus Dotternhausen waren nicht homogen“, formuliert Landrat Günther-Martin Pauli vorsichtig.

Mit der geänderten Verordnung aber kommt nun Bewegung in die Sache. „In Gesprächen mit der Gemeinde und Vertretern der Bürgerinitiative sowie der Firma Holcim konnte ein tragfähiger Kompromissvorschlag gefunden werden“, sagt Pauli. In diesem weicht die Behörde deutlich von den beantragten rund 18 Hektar Abbaufläche ab. Etwa 8,8 Hektar sollen aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen werden. Das sei jedoch noch nicht die später zu genehmigende tatsächliche Abbaufläche. „Aber das reicht für die nächsten zwei Jahrzehnte, und mehr können wir heute nicht verantworten“, erklärt Pauli. Zugleich weist er darauf hin, dass die Behörde damit auch die wirtschaftlichen Interessen des Zementwerks berücksichtige und für Planungssicherheit sorge. „Wir wohnen alle nicht in Lehmhütten, man darf den Ressourcenverbrauch schon sehen“, erklärt er. Wenig Verständnis habe er für die, die so tun, als wollten sie die Welt retten. „Wir haben daher mit Augenmaß eingewirkt und das Verfahren ist damit für uns beendet.“

Mit dieser Entscheidung hoffe er, den Wind aus den Sturmsegeln aller Beteiligten genommen zu haben. „Es ist der Sache nicht dienlich, wenn es nur ums Recht-haben geht“, betont Pauli.

Für ein viertes Bürgerbegehren bestehe aus seiner Sicht kein Grund. „Wir haben die Fläche, die wir freigeben, sogar noch enger gefasst als die BI das wollte“, betont Pauli.

Nun muss auch der Regionalverband Neckar-Alb das Änderungsverfahren zum Regionalplan wieder aufnehmen und die nun beschlossenen knapp neun Hektar in ein Vorranggebiet zum Kalksteinabbau umwandeln. Ist die Änderung des Regionalplans in trockenen Tüchern, kann Holcim einen Antrag auf Erweiterung des Steinbruchs stellen.

Die Pressesprecherin des Zementwerks zeigte sich gestern froh, dass mit der Entscheidung des Landratsamts nun endlich wieder Bewegung in die Sache kommt. „Klar hätten wir gerne die 18 Hektar gehabt, denn uns sitzt die Zeit im Nacken, wir brauchen die Mischung der Rohstoffe“, sagt Sabine Schädle. Dennoch seien alle gut beraten, nun gemeinsam einen Schritt weiter zu gehen.

Verpflichtungen der Gemeinde der Firma Holcim gegenüber, die etwa aus den bisherigen Verhandlungen heraus entstanden wären, sieht Landrat Günther-Martin Pauli nicht. Auch habe das Zementwerk keinen Anspruch auf zwei Tranchen. „Diese Fläche ist jetzt so fixiert. Eine Salamitaktik gibt es nicht.“

Was allerdings in 15 oder 20 Jahren entschieden werde, könne heute niemand wissen. Eine große Rolle könnte dabei auch die Art und Weise spielen, wie Holcim seiner Rekultivierungspflicht nachkomme, gibt Pauli zu bedenken. „Wenn das alles bilderbuchmäßig läuft, ist es durchaus denkbar, dass zu einem späteren Zeitpunkt Erweiterungsanträge erfolgreich sind.“

Geklagt werden kann gegen die Verordnung nicht. „Zumindest nicht von Privatpersonen“, sagt Willi Griesser, Leiter des Umweltamts. Den Abbruch der Mediation in Dotternhausen indes hält er für verfrüht. „Wir sind immer noch im ersten Drittel des Verfahrens“, erklärt er.

Auch Landrat Günther-Martin Pauli hofft, dass mit der Entscheidung die ersehnte Ruhe in Dotternhausen einkehren kann. „Alle Beteiligten müssen jetzt nach vorne schauen und ein wenig friedvoller miteinander umgehen.“ Das Landratsamt habe seinen Beitrag dazu geleistet.

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