Zollernalbkreis

Beschäftigung von Schwerbehinderten:Fünf Prozent sind Pflicht

18.12.2017

Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wird überprüft.

Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Kommen sie dieser Vorgabe nicht nach, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen.

Dass sie die Beschäftigungspflicht 2017 erfüllt haben, müssen die Arbeitgeber bis 31. März 2018 der Agentur für Arbeit anzeigen. Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der BA beschäftigungspflichtig sind, erhalten Anfang Januar die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie ein Bearbeitungsprogramm auf CD-Rom. Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig.

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