Zollernalbkreis

Unbeschwert und ohne Kater durch die Fasnet

08.02.2018

von Polizei

Die kurze Fasnetssaison nimmt Kurs auf die Hochzeit des närrischen Treibens.

Damit aus Spaß kein bitterer Ernst wird, weist die Polizei darauf hin, dass sie über die kommenden Tagen verstärkt Alkoholkontrollen durchführen und bei den Veranstaltungen Präsenz zeigen wird.

Damit sich nicht für den einen oder anderen Narren schon vorzeitig ein persönlicher Aschermittwoch einstellt, rät die Polizei allen, die nach dem Besuch einer Veranstaltung noch Auto fahren müssen: Hände weg von Alkohol und illegalen Drogen. Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut könne ein Fahrer mit dem Gesetz in Konflikt kommen und seinen Führerschein verlieren. Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren gelte ohne Wenn und Aber die Null-Promille-Grenze.

Zwischen 16 und 18 Jahren darf zwar Sekt, Wein oder Bier getrunken werden. Der Ausschank und auch das Spendieren von Schnaps und anderen branntweinhaltigen Getränken, dazu gehören auch Mixgetränke und Alkopops, sind aber nur an Volljährige erlaubt. Insbesondere Frauen haben Angst, Opfer von K.O.-Tropfen zu werden, deren Symptome zunächst denen von übermäßigem Alkoholkonsum gleichen. Die Substanz ist im Blut nur fünf bis acht Stunden, im Urin maximal zwölf Stunden nachweisbar, daher ist sehr wichtig, bei einem begründeten Verdacht so schnell wie möglich Blut und Urin ärztlich untersuchen zu lassen. Die Polizei empfiehlt vorsorglich, bei Feiern Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen und insbesondere von unbekannten Spendern oder flüchtigen Bekanntschaften keine offenen Getränke anzunehmen.

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