Zollernalbkreis

Wer hilft Eltern weiter, wenn die Familie knapp bei Kasse ist?

15.05.2018

Ermäßigung bei Kursen und freie Fahrt in den Ferien: Im Zollernalbkreis gibt es zahlreiche Angebote zur finanziellen Entlastung.

Kinder aus ärmeren Familien können häufig nicht mithalten, wenn zum Beispiel ein Klassenausflug in den Zoo oder ein Theaterbesuch verabredet wird. Seit dem Jahr 2011 gibt es dafür das Bildungspaket der Bundesregierung. Es eröffnet bedürftigen Kindern bessere Entwicklungschancen, heißt es in der Broschüre des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung.

Anspruch darauf haben rund 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland.

Die Voraussetzung ist, dass Eltern entweder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, einen Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 25 Jahren. Leistungen zum Mitmachen in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit werden bis zum Alter von 18 Jahren bezahlt.

Ebenso gibt es die Lernförderung und soziale Teilhabe für bedürftige Kinder und Jugendliche.

Sie haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.

Finanzielle Entlastung bei Bedarf

Im Einzelnen bekommt ein Kind 100 Euro jährlich für Schulbedarf, 70 Euro im ersten, 30 Euro im zweiten Schulhalbjahr; zehn Euro monatlich fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit.

Dies gilt zum Beispiel für den Besuch der Musikschule oder einen Sportverein.

Außerdem kann ein Zuschuss für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, im Hort oder in der Kita beantragt werden. Der Eigenanteil der Familien liegt bei einem Euro täglich. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet. Die Eltern haben die Möglichkeit, Lernförderung für ihre Kinder in Anspruch zu nehmen, wenn Schülerinnen und Schüler nur dadurch das Lernziel erreichen.

Auch die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächsten Schule können gezahlt werden. Der Eigenanteil beträgt fünf Euro monatlich.

Für die Leistungen aus dem Bildungspaket für Sozialhilfe-, Wohngeld- und Kindergeldzuschlagsempfänger ist das Sozialamt des Landkreises der zuständige Ansprechpartner.

Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld richten ihre Anträge an das Jobcenter. Anträge sind zu finden: www.zollernalbkreis.de (Formulare B ).

Mit STÄRKE auf einem guten Weg

Das Landesprogramm STÄRKE wird auch im Zollernalbkreis umgesetzt. In diesem Rahmen werden zur Unterstützung von Eltern mit Kindern im ersten Lebensjahr im Zollernalbkreis zahlreiche Kurse angeboten. Thematische Schwerpunkte dieser Kurse liegen bei Themen der Erziehung, Pflege, Ernährung sowie psychischer und motorischer Entwicklung des Kindes. Wenn sich Eltern für einen solchen STÄRKE-Kurs interessieren, können sie bis zu 100 Euro erlassen bekommen, wenn sie sich in einer finanziell angespannten Situation befinden. Weitere Informationen dazu sind beim Jugendamt, Koordinierungsstelle Landesprogramm STÄRKE, unter der Telefonnummer 07433/92-1403, jugendamt@zollernalbkreis.de oder im Internet www.zollernalbkreis.de (Partnerseite STÄRKE) erhältlich. Auch der tägliche Transport mit dem ÖPNV belastet den Familiengeldbeutel. Hier gilt speziell im Zollernalbkreis: Für Schüler, die eine Schülermonatskarte besitzen, ist eine Kostenbeteiligung in Form eines Eigenanteils erforderlich. Der Eigenanteil beträgt im Regelfall 36,70 Euro.

Bei kinderreichen Familien wird ab dem dritten Kind jedes weitere vom Eigenanteil befreit.

Fahren in den Ferien

Für alle Schüler, die ihre Monatskarte während des gesamten Schuljahres über ihre Schule beziehen, wird für Juli kein Eigenanteil erhoben.

Die Schülermonatskarte für den Monat September gilt bereits in den Ferien für den Monat August.

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