Hechingen

Überfallserie: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen fünf Verdächtige

27.07.2018

von Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft

Nachdem im März nach mehreren Überfällen – unter anderem in Winterlingen und Bitz – drei Männer festgenommen wurden, geht die Staatsanwaltschaft mittlerweile von fünf Tatverdächtigen aus.

In der Zeit vom 19. Januar bis zum 22. März diesen Jahres kam es zu einer Serie von Überfällen auf mehrere Einkaufsmärkte und eine Spielhalle. Betroffen waren ein Einkaufsmarkt in Winterlingen (19. Januar), eine Spielhalle in Überlingen (6. Februar), ein Einkaufsmarkt in Gammertingen (22. Februar), ein Einkaufsmarkt in Bitz (13. März) und ein Einkaufsmarkt in Orsingen-Nenzingen (22. März).

Durch die Staatsanwaltschaft Hechingen und das Kriminalkommissariat Balingen wurden die Ermittlungen auch bezüglich der Taten in Überlingen und Orsingen-Nenzingen, welche im Bezirk anderer Staatsanwaltschaften liegen, mit dem Ziel der Bündelung der Ermittlungen zentral übernommen.

Die Ermittlungen wurden nunmehr abgeschlossen und die Staatsanwaltschaft Hechingen hat gegen fünf Angeschuldigte im Alter von 20, 23, 27, 28 und 30 Jahren, von welchen sich vier in Untersuchungshaft befinden, Anklage zur großen Jugendkammer des Landgerichts Hechingen erhoben. Aufgeflogen war die Bande, als die Polizei drei der Verdächtigen beim Überfallversuch in Orsingen-Nenzingen erwischte. Bei den weiteren Ermittlungen wurden zwei weitere Tatverdächtige ausfindig gemacht.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sollen nicht alle fünf Angeschuldigte an allen Taten beteiligt gewesen sein, sondern teilweise auch nur an einzelnen von diesen.
Einem der Angeschuldigten wird besonders schwere räuberische Erpressung in vier Fällen sowie Verabredung zur besonders schweren räuberischen Erpressung vorgeworfen. Einem weiteren wird Angeschuldigten besonders schwere räuberische Erpressung in dreiFällen, einem weiteren Angeschuldigten besonders schwere räuberische Erpressung in einem Fall, einem weiteren Angeschuldigten Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung in vier Fällen sowie Verabredung zur besonders schweren räuberischen Erpressung und dem fünften Angeschuldigten Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung in zwei Fällen zur Last gelegt.

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