Schömberg-Schörzingen

Umbau von Kirche zu Wohnhaus: Landratsamt nimmt Stellung

31.07.2018

Zur Umwandlung der Neuapostolischen Kirche in eine Wohnhaus erreichte uns eine Stellungnahme des Landratsamts.

Wir veröffentlichen die Stellungnahme in Auszügen: „(...) Der geltende Bebauungsplan sah hier (...) keine Baufläche für Wohnungsbau vor, sondern eine Fläche für „Gemeinbedarfsfläche Kirche“ vor. Das geplante Vorhaben widerspricht somit dem Grundzug der Planung. Das geplante Vorhaben wird damit erst zulässig, wenn die rechtlichen Voraussetzungen durch eine Änderung des Bebauungsplans von „Gemeinbedarfsfläche“ in „Wohnbaufläche“ vollzogen sind. (...)

Umbau von Kirche zu Wohnhaus: Landratsamt nimmt Stellung

© Rosaline Conzelmann (Archiv)

Die ehemalige Neuapostolische Kirche in Schörzingen.

Das Landratsamt sieht das gewählte Verfahren nach § 13 BauGB kritisch. Zudem müsste (...) in diesem Fall (...) im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan geändert werden. Das Landratsamt hat der Gemeinde mit Schreiben vom 24.07 Juli 2018 zur Verfahrensverkürzung vorgeschlagen, dass beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB anzuwenden. Der Vorteil wäre für diesen Fall, dass der Flächennutzungsplan lediglich im Wege der Berichtigung (auch nach Änderung des Bebauungsplans möglich) angepasst werden müsste. Der Bauherr käme so schneller zu seiner Baugenehmigung.

Im Rahmen der Bebauungsplanänderung ist wie in anderen vergleichbaren Bebauungsplanänderungen eine einfache Überprüfung artenschutzfachlicher Belange notwendig (...). Dabei muss lediglich geklärt werden, ob im Dachbereich (...) möglicherweise ein Fledermausquartier in Form einer „Wochenstube“ vorhanden ist.“

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