Hechingen

Zweimal fünf und viereinhalb Jahre

04.02.2000

von Roland Beck

Das Urteil war schnell gesprochen: Wegen gemeinsamer schwererer und räuberischer Erpressung wurden zwei Angeklagte zu je fünf Jahren, einer zu viereinhalb Jahren verurteilt. Der Vorsitzende Richter entsprach somit dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. Diese sah eine verminderte Straffähigkeit wegen der Drogenabhängigkeit der Angeklagten als nicht gewährleistet und forderte zweimal...

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