Zollernalbkreis

Neue Erdbebenzonen lassen Häuslebauer zittern

16.08.2018

von Nicole Leukhardt

Tektonikfachleute haben die Gefahr von Erdstößen neu berechnet. Sie wollen die Gefahrenzonen verändern. Das könnte Auswirkungen für Bauherren in der Region haben.

Dass die Erde bebt, ist im Zollernalbkreis kein ungewöhnliches Phänomen. Oft sind es kleine, kaum oder gar nicht spürbare Erschütterungen. Der Erdbebendienst Südwest, der dem Regierungspräsidium Freiburg angegliedert ist und die Erde im süddeutschen Raum überwacht, registrierte zuletzt am 16. Juni ein Beben bei Albstadt, in elf Kilometern Tiefe. So schwach, dass es nur die feinen Seismographen in Freiburg bemerkt haben.

Neue Erdbebenzonen lassen Häuslebauer zittern

© Contrastwerkstatt

Ein Statiker bei der Arbeit.

Das Beben, das den älteren Bewohnern im Kreis dagegen noch gut in Erinnerung sein dürfte, jährt sich am 3. September zum 40. Mal. An diesem Sonntag 1978 wackelte die Erde kurz nach sechs Uhr morgens kurz aber heftig. Das Epizentrum des Bebens, das mit einer Magnitude von 5,7 angegeben wurde, lag östlich von Albstadt.

Schwere Schäden in Albstadt

Die Erschütterungen waren weit über die Grenzen des Zollernalbkreises hinaus spürbar. Das Beben richtete große Schäden an. Besonders hart hatte es Tailfingen und Onstmettingen getroffen: Herausgefallene Giebelwände, tiefe Mauerrisse, beschädigte und abgestürzte Schornsteine, abgeworfene Dachziegel und Mauerteile zeugten von der Heftigkeit der Erdstöße.

Dass die Erdbebengefahr direkt über dem Zollerngraben besonders hoch ist, ist kein Geheimnis. Die Erdbebenzonen werden in der DIN-Norm 4149 kategorisiert. Aktuell gelten für den Kreis die Zonen, die im April 2005 festgelegt wurden.

Nun haben Tektonikexperten des Deutschen Geoforschungszentrums in Potsdam die Gefahr neu berechnet. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass viele Gebiete hochgestuft werden müssen.

Davon betroffen wären auch Teile des Zollernalbkreises. Noch liegt die Novelle der Norm lediglich als Anhörungsentwurf vor, sagt das Bauamt im Landratsamt auf unsere Nachfrage. Daher seien für die Untere Baurechtsbehörde nach wie vor die Erdbebenkategorien nach der bestehenden Norm maßgeblich.

Reine Statik reicht nicht mehr

„Der Gesetzgeber muss in seiner endgültigen Entscheidung die verschiedenen Interessen gegeneinander abwägen und festlegen, welche Bereiche in welchem Umfang in einer neuen Norm tatsächlich höher kategorisiert werden“, sagt Sabine Geiser, Pressesprecherin des Landratsamts.

Fest steht, dass eine höhere Einstufung der Erdbebenkategorie für Häuslebauer deutlich höhere Kosten zur Folge hätte. Denn wenn die Erdbebenkategorie bei einem Neubau beispielsweise von Kategorie zwei auf drei erhöht wird, reicht die Arbeit eines Statikers nicht mehr aus. Die statischen Unterlagen müssten vielmehr von einem Prüfstatiker überprüft werden, wodurch weitere Kosten anfallen.

Und nicht nur die Vorarbeit würde erheblich teurer: Hinzu kämen höhere Baukosten durch erhöhte Anforderungen an das Gebäude selbst, wie stärkere Pfetten oder mehr Eisen in der Bodenplatte.

Weniger dramatisch würde sich die Novelle auf den Katastrophenschutz auswirken. „Bereits jetzt gehören Teile des Zollernalbkreises der höchsten Erdbebenkategorie in Baden-Württemberg an. Als Katastrophenschutzbehörde hat das Landratsamt deshalb Großschadenslagen wie Erdbeben im Blick“, schreibt die Pressesprecherin.

Eine etwaigen Änderung bei den Erdbebenzonen habe daher keine neuen Auswirkungen auf die Krisenmanagementplanung. Der Verwaltungsstab des Landratsamts und der Feuerwehr-Führungsstab, der bei Großschadenslagen die technische Einsatzleitung übernimmt, üben regelmäßig für Szenarien wie schwere Erdbeben. Dabei ist in der Planung die Heranziehung von Baufachberatern, zur Beurteilung von Gebäudeschäden und auch der Einsatz von Spezialkräften zur Suche und Rettung von verschütteten Personen berücksichtigt.

Die Sanitätseinheiten des Deutschen Roten Kreuzes und die Feuerwehren im Zollernalbkreis können bei Erdbeben durch das Technische Hilfswerk und andere Einheiten unterstützt werden.

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