Hechingen/Albstadt

Schlägerei in Ebinger Disco: Gericht bestätigt zwei Freisprüche

05.12.2018

von Holger Much

Das Hechinger Landgericht verwarf die Berufung im Fall der drei wegen Körperverletzung angeklagten Frauen. Eine Angeklagte muss nun eine Geldstrafe bezahlen.

Für den Vorwurf der gemeinschaftlichen, schweren Körperverletzung in einer Ebinger Disco, wegen dem drei junge Frauen vor Gericht standen, gibt es laut Urteil des Gerichts keinen Hinweis.

Schlägerei in Ebinger Disco: Gericht bestätigt zwei Freisprüche

Das Hechinger Landgericht. Foto: Pascal Tonnemacher

Das Gericht verwarf am Mittwoch daher die Berufung, folgte damit größtenteils den Plädoyers der drei Verteidiger sowie der Staatsanwältin und bestätigte das in erster Instanz gefällte Urteil des Ebinger Amtsgerichts.

Zwei der drei Angeklagten wurden damals freigesprochen, die Dritte wurde zu einer Geldstrafe von mehreren Tagessätzen verurteilt.

Nun muss sie der einen Nebenklägerin, die sie im Laufe des Tumults geschlagen hat, 500 Euro Schmerzensgeld zahlen, zudem einen geringen Anteil der Prozesskosten, die ansonsten die Nebenklägerinnen zu tragen haben.

Anlass der Schlägerei könne durchaus ein bewusst provokanter Tanzstil der Nebenklägerinnen gewesen sein, so der Richter.

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