Haigerloch-Stetten

Urnenwahlgräber bis zu 30 Jahre

15.12.2018

Die Friedhofssatzung der Stadt Haigerloch soll ergänzt werden.

Bisher betrug die Liegezeit in einem Urnengrab 15 Jahre und es konnte eine weitere Bestattung einer Urne nur innerhalb der darauffolgenden fünf Jahre erfolgen. Dies soll nun abgeändert werden, indem es Urnenwahlgräber gibt, in denen mehrere Bestattungen möglich sind und die Liegezeit auf 30 Jahre verlängert wird. Der Ortschaftsrat stimmte dieser neuen Regelung zu.

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