Landratsamt erteilt Ebert Verweis
18.12.2018
Das Disziplinarverfahren aus dem Jahr 2017 gegen den Burladinger Bürgermeister endet mit einem Makel.
Das Landratsamt des Zollernalbkreises erteilt dem Burladinger Bürgermeister Harry Ebert einen Verweis – das ist das Ergebnis eines Disziplinarverfahrens, das bereits Anfang 2017 gegen das Stadtoberhaupt eingeleitet wurde.
Hintergrund waren umstrittene Veröffentlichungen des Bürgermeisters im städtischen Amtsblatt und Äußerungen gegenüber den Mitgliedern des Gemeinderats auf Facebook, wo Ebert den Begriff „Landeier“ benutzt hatte.
Auf Anfrage antwortete die Pressemitteilung des Landratsamtes am Dienstag: „Der Gemeinderat bildet das Hauptorgan der Städte und Gemeinden. Den ehrenamtlichen Gemeinderäten obliegt unter anderem eine wichtige Kontrollfunktion. Das Disziplinarverfahren wurde zwischenzeitlich mit einem Verweis abgeschlossen. In zwei Fällen wurde klargestellt, dass das Verhalten von Bürgermeister Ebert nicht in Ordnung war. Für sein Fehlverhalten hatte sich Bürgermeister Ebert bei den Stadträten im Februar 2017 in öffentlicher Sitzung entschuldigt und einen Artikel im Amtsblatt geändert.“
Das Disziplinarrecht verfolge „keinen Strafzweck“. Im Vordergrund eines Disziplinarverfahrens stehe vielmehr „die Erinnerung des Beamten an seine Dienstpflichten und ihre Einhaltung“.