Winterlingen

Winterlinger Hallenbad bekommt moderne Hausordnung

19.12.2018

von Anne Retter

Nach 45 Jahren ist Schluss mit alten Zöpfen: Für das Hallenbad Winterlingen gilt eine neue und moderne Hausordnung.

Kurz vor Jahresende hat sich der Gemeinderat um eine Neufassung der Benutzungsbestimmungen für das Hallenbad Winterlingen und die Änderung der Öffnungszeiten am Samstag gekümmert.

Winterlinger Hallenbad bekommt moderne Hausordnung

© Anne Retter

Neue Regeln und geänderte Öffnungszeiten für den Samstag treten im Winterlinger Hallenbad in Kraft.

 

Die bisherige Haus- und Benutzungsordnung stammte noch aus dem Jahr 1973 und war nicht mehr zeitgemäß. Die Neufassung wurde von den beiden Bademeistern vorgeschlagen, die in Winterlingen für die Gemeinde tätig sind.

Dass die bisher gültigen Regularien schon einige Zeit auf dem Buckel haben, wird auf den ersten Blick deutlich: In Paragraph 14 beispielsweise, betitelt mit „Allgemeines Verhalten“, steht, dass die Badegäste alles zu unterlassen haben, „was den guten Sitten, der Reinlichkeit sowie der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft“.

Insbesondere sind verboten: „Das Herumrennen, Lärmen, Singen, Pfeifen und der Betrieb von Rundfunkgeräten, Plattenspielern und Musikinstrumenten“. Auch untersagt: „Das Ausspucken auf den Boden oder in das Badewasser und das Mitbringen von Hunden“.

An anderer Stelle heißt es: „Sämtliche Badegäste haben im Schwimmbecken Bademützen zu tragen“. Und: „Es ist selbstverständlich, dass die Badegäste vor dem Betreten des Vorreinigungsraums oder vor der Benützung des Schwimmbeckens die Toilette aufsuchen“.

Dass heute sicherlich niemand mehr auf die Idee kommen würde, einen Plattenspieler ins Hallenbad mitzubringen und Bademützen inzwischen überflüssig sind, ist nicht allein ausschlaggebend für die Änderungen.

Auch rechtliche Bedingungen sind inzwischen anders: Wie bei allen anderen öffentlichen Einrichtungen soll das Benutzungsverhältnis nun privatrechtlich ausgestaltet sein, weshalb eine Neubezeichnung als „Allgemeine Bestimmungen zur Benutzung des Hallenbads in Winterlingen“ erfolgte.

Wo die Gemeinderäte nun schon einmal dabei waren, alte Zöpfe abzuschneiden, befassten sie sich auch mit den Öffnungszeiten. Nach Ansicht der Schwimmmeister passen die Zeiten am Samstag (13 bis 20 Uhr) nicht zu den Wünschen der Badegäste.

Sie schlugen deshalb vor, das Bad eine Stunde früher zu öffnen und zwei Stunden früher zu schließen. In einer aktuell laufenden Testphase mit entsprechend angepassten Öffnungszeiten von 12 bis 18 Uhr hat sich gezeigt, dass die Bürger diese Variante bevorzugen.

Es fiel den Gemeinderäten daher leicht, sowohl der Neufassung der Benutzungsbestimmungen wie auch den Änderungen der Öffnungszeiten am Samstag zuzustimmen.

 

Für das Badevergnügen gelten neue und übersichtliche Tarife

Tarifdschungel Für die Freibadsaison hat die Gemeinde die Tarife bereits ausgedünnt, da die Vielzahl für Verwirrung am Kassenautomaten sorgte.

„Das hat sich bewährt“, betonte Bürgermeister Michael Maier in der Sitzung des Gemeinderates. Aus diesem Grund wurden nun auch die Entgelte für das Hallenbad durchforstet. Festgelegt wurden im Einvernehmen mit dem Gemeinderat vier Tarife. Erwachsene und Jugendliche über 16 Jahren sollen zukünftig drei Euro pro Besuch berappen; die Zehnerkarte kostet für sie 25 Euro.

Preise Kinder zwischen sechs und 16 Jahren zahlen zwei Euro und 15 Euro für die Zehnerkarte. Bei diesen beiden Tarifen ändert sich an der Höhe des Entgeltes nichts. Familien mit eigenen Kindern möchte Winterlingen zukünftig sechs Euro pro Eintritt berechnen, deren Zehnerkarte kostet 45 Euro – zuvor waren fünf Euro bzw. 40 Euro zu zahlen.

Dauerkarten „Dennoch sind unsere Preise nach wie vor sehr günstig“, unterstrich Bürgermeister Michael Maier. Für Dauerkarten, die nun ab dem Kaufdatum für ein Jahr gültig sind, gelten ebenfalls drei Tarife: 75 Euro zahlen Erwachsene und Jugendliche über 16, Kinder zwischen sechs und 16 Jahren können für 45 Euro schwimmen gehen. Die Familiendauerkarte, die für zwei Erwachsene mit beliebig vielen eigenen Kindern bis 16 Jahren gilt, ist für 100 Euro zu haben. Alle anderen Tarife, etwa für Behinderte oder Studierende, entfallen.

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