Rangendingen

Gemeinde beschließt BgA-Bildung

09.01.2019

Für die Gründung eines Betriebs gewerblicher Art votierte der Gemeinderat am Montag in seiner Sitzung.

Für die Anschaffung und den Betrieb der Photovoltaikanlage beim Schulgebäude bot sich für die Gemeinde Rangendingen nun an, einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) zu bilden. Der Grund sind steuerliche Vorteile.

So kann der Vorsteuerabzug aus dem Anteil des Eigenverbrauchs beziehungsweise der Netzeinspeisung geltend gemacht werden. Auf der anderen Seite muss der Steueranteil aus der Einspeisevergütung an das Finanzamt abgeführt werden. Diese Beträge sind durch den hohen Eigenverbrauch der Schule aber deutlich geringer. „Den Gewinn wollen wir natürlich gering halten“, so Bürgermeister Johann Widmaier.

Der Gemeinderat hatte beschlossen, auf dem Dach des Erweiterungsbaus der Schule eine Photovoltaikanlage zu installieren. Mittlerweile sind die Solarzellen auf dem Dach angebracht. Eine Hechinger Firma hat den Auftrag schon erledigt. Die Anlage soll so bald wie möglich an das Stromnetz angeschlossen werden. Für die Anschaffung und den Betrieb der Anlage empfahl sich nun die Bildung eines BgA. Der Rat beschloss einstimmig, dass die Gemeinde zum 1. November 2018 für die PV-Anlage auf dem Dach des Erweiterungsbaus einen BgA bildet. 70 Prozent der Investitionskosten werden durch ein internes Darlehen finanziert. Letzteres hat eine Laufzeit von 15 Jahren. Die jährliche Darlehensverzinsung beträgt zwei Prozent.

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