Albstadt

Schneelast: Bei Gefahr werden die Gebäude gesperrt

12.01.2019

Die Stadt überprüft die Schneelasten auf den Dächern ihrer Immobilien.

Aufgrund der bisher gefallenen und noch zu erwartenden Schneemengen teilt die Stadt Albstadt mit, dass die Schneelasten auf den Dachkonstruktionen des städtischen Gebäudebestands überprüft werden.

Hierzu werden laut Pressemitteilung Messungen der vorhandenen Schneehöhe auf den Dachkonstruktionen und Vordächern durchgeführt, um ein Überschreiten der zulässigen Schneelast zu vermeiden, damit die Standsicherheit der Gebäude gewährleistet wird.

Aufgrund langjähriger Erfahrung wird von den Tragwerksplanern auf folgende Tabelle verwiesen:

Schneegewicht pro zehn Zentimeter Schneehöhe

  • Neuschnee trocken (Pulverschnee) 10 Kilogramm pro Quadratmeter (=0,10 Kilonewton pro Quadratmeter)
  • Neuschnee nass (Pappschnee) 20 Kilogramm pro Quadratmeter (0,20 Kilonewton pro Quadratmeter)
  • Altschnee trocken (harsch) 30 Kilogramm pro Quadratmeter (0,30 Kilonewton pro Quadratmeter)
  • Altschnee nass (Tauwetter, Regen) 45 Kilogramm pro Quadratmeter (0,45 Kilonewton pro Quadratmeter)

Eisgewicht pro ein Zentimeter Eishöhe

  • Eis 10 Kilogramm pro Quadratmeter (0,10 Kilonewton pro Quadratmeter).

Insbesondere die Eislast ist der Pressemitteilung zufolge kritisch zu sehen bei Flachdächern ohne Dachgefälle (Wassersackbildung), vereisten Dacheinläufen und fehlenden Notüberläufen.

Sobald die zulässige Schneehöhe eines städtischen Gebäudes die Grenzbereiche erreicht, wird das Gebäude von der Stadt Albstadt für den Nutzerbetrieb gesperrt.

Eine Räumung der Dächer ist aufgrund der zu erwartenden Schädigungen des Daches (Dachhaut, Oberlichter, Blitzableiter) nicht vorgesehen. „Ferner ist eine Räumung der Dächer durch entsprechende Einsatzkräfte nicht ungefährlich“, heißt es in der Pressemitteilung.

„Die Bestimmungen der Arbeitssicherheit sind mit einer entsprechenden Absicherung der Einsatzkräfte einzuhalten. Die Räumung eines Daches muss systematisch mit einer gleichmäßigen Lastenverteilung erfolgen.“

Die durch eine Räumung möglichen Kollateralschäden am Gebäude stünden in keinem ausgewogenen Verhältnis zu den Kosten der Absage des Nutzerbetriebs und der Sicherheit der Einsatzkräfte.

Privatpersonen wird empfohlen, ihre Gebäude im Hinblick auf die zulässigen Schneelasten im Blick zu behalten und gegebenenfalls die notwendigen Schritte (Gebäudesperrung, Dachräumung) einzuleiten.

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