Albstadt

Geldstrafe für Albstädter wegen Kinderpornografie

24.01.2019

von Holger Much

Wegen des Besitzes von kinderpornografischen Schriften wurde ein Albstädter zu einer Geldstrafe verurteilt.

Weil er weit über tausend Fotos und Dateien kinderpornografischen Inhalts digital gespeichert hatte, muss ein Albstädter 4050 Euro Strafe zahlen.

Laut Anklage hatte er auf einem Smartphone, einem Tablet sowie zwei Laptops rund 800 Bilder und 400 Dateien gespeichert, die Kinder unter 13 Jahren sowie Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren in, so die Staatsanwältin, „unnatürlich aufreizender Körperhaltung“ zeigen. Der Angeklagte gab die Tat zu.

Der Sachverhalt sei unstrittig, argumentierte der Rechtsanwalt, bat aufgrund der finanziellen Verhältnisse des Angeklagten aber, den Tagessatz auf 30 Euro zu beschränken.

Das Amtsgericht sowie die Staatsanwaltschaft folgten der Bitte und verurteilte den 36-Jährigen zu 135 Tagessätzen à 30 Euro.

„Großzügiges Angebot der Staatsanwaltschaft“

Bei der Urteilsbegründung sprach der Richter von einem „großzügigen Angebot der Staatsanwaltschaft“.

Der Angeklagte habe sich jedoch geständig gezeigt und bereue sichtlich die Tat, so dass diese milde Strafe angemessen sei.

Die elektrischen Geräte – Handy, Tablet, Laptops sowie ein DVD-Player – wurden von der Polizei eingezogen. Sie wird der Mann wohl nie wieder sehen.

Entdeckt, erläuterte der Richter, werden solche Taten mittlerweile meist durch Programme, die die Bewegung entsprechender Datenmengen registrieren und an die zuständigen Polizeibehörden weiterleiten.

Zum Abschluss gab der Richter dem Verurteilten den Rat mit auf dem Weg, seine Freizeit künftig bitte mit anderen Dingen zu verbringen.

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