Hechingen/Dotternhausen

Kläger sieht sich von Anwalt unzureichend vertreten

29.01.2019

von Daniel Seeburger

Ein Bürger erhoffte sich Rat beim Umgang mit den Verträgen zur Dotternhausener Nahwärmeversorgung.

Ein Dotternhausener Bürger klagte gegen einen Rechtsanwalt wegen Verletzung der Anwaltspflichten. Er forderte Schadenersatz in Höhe von 15 341 Euro.

Kläger sieht sich von Anwalt unzureichend vertreten

Das Landgericht Hechingen. Foto: Pascal Tonnemacher/Archiv

Im Kern ging es um das Dotternhausener Nahwärmenetz. Der Kläger hatte einen Vorvertrag unterschrieben, wollte dann aber von diesem zurücktreten. Deshalb suchte er anwaltlichen Rat. Und den hat er seinen Angaben nach nur unvollständig erhalten.

Nachdem er den Vorvertrag unterschrieben hatte, habe sich das Projekt Nahwärme sehr ungünstig entwickelt. Deshalb wollte er ab 14. März 2013 wieder aus dem Vorvertrag raus. Im November 2013 habe er deshalb Rechtsberatung gesucht.

Im Mai 2013 habe Bürgermeisterin Monique Adrian den Vorvertrag unterschrieben. Er sei von der Gemeinde falsch informiert worden, erklärte der Kläger am Dienstag den Grund für seine Skepsis vor der dritten Zivilkammer des Hechinger Landgerichts.

So sei ihm vorgerechnet worden, rund 20 Prozent an Energie einsparen zu können. Was nicht stimmte. Erst im Februar 2014 sei der Rechenfehler korrigiert worden. Der Knackpunkt: „Der Rechtsanwalt sagte nicht, dass der Vorvertrag keine rechtliche Bindung hat“, erklärte der Dotternhausener Bürger.

Dem beklagten Anwalt hätten sowohl der Vor- als auch der Hauptvertrag vorgelegen, führte er aus. „Was wäre gewesen, wenn er gesagt hätte, sie kommen aus dem Vertrag raus?“, wollte der aktuelle Anwalt des klagenden Bürgers wissen. „Ich wäre raus“, erwiderte dieser.

Das sah der Beschuldigte anders: „Sie wollten nie aus dem Vertrag raus“, erklärte er.

Schließlich beschloss der Dotternhausener, den Hauptvertrag nicht zu unterschreiben. Deshalb wurde er im Juni 2014 von der Gemeinde Dotternhausen angemahnt – nachdem er bereits ans Nahwärmenetz angeschlossen war. Denn zuvor waren Bagger angerückt und hatten den Anschluss an sein Haus verlegt. Er habe es geschehen lassen, weil er sich durch den Vorvertrag gebunden gefühlt habe, führte der Dotternhausener aus. „Ich war der Sache ausgeliefert“, sagte er.

Er ließ kurz darauf seine 25 Jahre alte Ölheizung ausbauen, „in der Hoffnung, dass das Projekt trotzdem funktioniert“, erklärte der Kläger auf Anfrage des Richters. Die Bürgermeisterin habe ihm erklärt, dass seine Heizkosten mit Nahwärme um rund 900 Euro ansteigen würden. Letztlich habe die Differenz aber 1600 Euro betragen.

Sauer war der Dotternhausener auch wegen der Forderungen des Rechtsanwalts. Er hatte ihm eine Rechnung über 492 Euro geschickt, obwohl er nur eine 250 Euro teure Beratung in Anspruch genommen habe. Kurz darauf erhielt er einen Mahnbescheid in Höhe von 658 Euro.

Das Gericht schlug den beiden Parteien vor, sich auf Schadenersatz in Höhe von 1800 Euro zu einigen. An die Adresse des Rechtsanwalts sagte Richter Heller, dass er als Rechtsbeistand die Pflicht gehabt habe, darauf hinzuweisen, dass der Vorvertrag keine Bindungswirkung habe.

Beim Kläger bemängelte Heller, dass er, obwohl er den Hauptvertrag nicht unterschrieben hat, die Bauarbeiten auf seinem Grundstück geduldet und den Nahwärmeanschluss genutzt habe. „Damit haben wir unsere Probleme“, so der Richter.

Erst nach langen Beratungen einigten sich Kläger und Beschuldigter auf Schadensersatz in Höhe von 3750 Euro. Beide Parteien stimmten zu, obwohl niemand zufrieden war. Das sei trotzdem ein guter Vergleich, erklärte Richter Heller. Denn, so einer der beisitzenden Richter zum Kläger, „die Prozessrisiken liegen auf ihrer Seite“.

Der beklagte Anwalt hielt mit seinem Frust nicht hinter dem Berg. „Das regt mich richtig auf“, sagte er.

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