Rangendingen

Hundehalter zahlen mehr

20.02.2019

von Andrea Spatzal

22 Jahre alt ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Seit 1996 gelten die selben Steuersätze.

Aber diese werden nun im Zuge einer Neufassung der Satzung, die der Gemeinderat am Montag verabschiedet hat, deutlich erhöht. So werden die 66 Euro, die ein Tierhalter bislang pro Hund bezahlt, auf künftig 85 Euro hochgesetzt. Beim zweiten Hund gibt es auch keinen „Mengenrabatt“, sondern der Betrag wird verdoppelt auf 170 Euro (bisher 132 Euro).

„Zwei Hunde zu halten, ist als Luxus zu sehen“, begründete Bürgermeister Johann Widmaier die Festsetzung. Neu eingeführt wird eine Kampfhundesteuer. Um deren Haltung einzuschränken, werden die Gebühren bewusst hoch gesetzt – auf 170 Euro. Auch hier wird der Steuersatz beim zweiten Kampfhund verdoppelt.

Die Höhe der neuen Kampfhundesteuer soll laut Widmaier Lenkungscharakter haben. Die neuen Hundesteuersätze treten 2020 in Kraft. Rückwirkend zum 1. Januar 2019 gilt die Steuerbefreiung für „brauchbare Jagdhunde“. Die Hunde müssen eine Prüfung abgelegt haben und der Antragsteller muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein.

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