Zollernalbkreis

Fehlbelegungsabgabe in Kreisstädten entfällt

12.12.2002

von Karl-Otto Müller

Fehlbelegungsabgabe wird von Mietern öffentlicher Sozialwohnungen erhoben, wenn deren Familieneinkommen bestimmte Grenzen übersteigt und ein Wohnberechtigungsschein für öffentlich-geförderte Wohnungen eigentlich nicht mehr zugeteilt würde. Da aber im Laufe der vergangenen Jahre der Bestand städtischer Sozialwohnungen kontinuierlich abgenommen habe, mittlerweile seien es landesweit unter 1000 Wohn...

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