Die Begründung des Gerichts-Beschlusses (Aktenzeichen 9 K 1284/06 vom 11. September 2006) der 9. Kammer des Sigmaringer Verwaltungsgerichts geben wir auszugsweise wieder (Antragstellerin ist die Anwohnerin, Antragsgegner die Stadt Albstadt): "Nach der vorliegend vorzunehmenden summarischen Überprüfung bestehen gegenwärtig keine ernstlichen Zweifel an der Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit nachbar...
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