Zollernalbkreis

Polizei hat bei der Fasnet ein waches Auge auf dem Jugendschutz

03.02.2018

von Polizei

Die Polizei rüstet sich für die Großveranstaltungen über die tollen Tage.

Ab dem Schmotzigen übernehmen für sechs Tage in vielen Städten und Gemeinden der Region die Narren das Zepter. Bis zum Kehraus am Fasnetsdienstag werden Umzüge und Hallenveranstaltungen die närrische Zeit prägen.

Herausragende Veranstaltungen, die auch die Polizei entsprechend fordern, sind die großen Narrensprünge in Rottweil, Villingen und Oberndorf. Neben Tausenden aktiven Teilnehmern werden alleine bei diesen drei Veranstaltungen um die 50.000 Zuschauer erwartet. Hinzu kommen die kleineren Veranstaltungen auch im Zollernalbkreis.

Mit sichtbarer Präsenz werde die Polizei auch in diesem Jahr ihr Möglichstes tun, um für Sicherheit und Ordnung zu sorgen, teilt die Pressestelle des Polizeipräsidiums in Tuttlingen mit. Bei größeren Veranstaltungen und während der Nacht werde die Polizei mit zahlreichen Beamten im Dienst sein. Ein besonderes Augenmerk liege auf dem Jugendschutz. Dieses Gesetz verbietet die Abgabe von alkoholischen und alkoholhaltigen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren grundsätzlich. Wer sich nicht daran hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Polizei weist darauf hin, dass die Abgabe von Alkohol an erkennbar betrunkene Jugendliche als besonders schwerwiegender Verstoß gelte.

Die Gesetzeshüter werden auch einen Blick auf die Fasnetswagen werfen. Für diese meist aus Zugfahrzeug und Anhänger bestehenden Gespanne gelten besondere Regelungen wie Schutzverkleidung, sichere Gestaltung von Ladeflächen und Aufbauten für mitfahrende Personen und die Verkehrstüchtigkeit der Fahrer.

Die Personenbeförderung auf Umzugswagen ist ausschließlich während des Umzugs erlaubt.

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