Albstadt

Lautlinger Solarpark ist im Werden – auch andere Flächen wecken Interesse

09.04.2024

Von Dagmar Stuhrmann

Lautlinger Solarpark ist im Werden – auch andere Flächen wecken Interesse

© Holger Much

Momentan ist auf Albstädter Gemarkung nur ein Solarpark in Betrieb – die Flächen-PV-Anlage der Albstadtwerke beim Wasserwerk.

Für das geplante Projekt auf dem Oberen Berg in Lautlingen besteht mittlerweile Baurecht. Der Investor könnte nun also einen Bauantrag stellen. Auch darüber hinaus ist das Interesse groß: Die Stadt Albstadt ist zumindest bei einem weiteren Projekt im Gespräch. Seit kurzem gibt es einen Leitfaden für die Bewertung von Anfragen.

Im September 2023 hat der Albstädter Gemeinderat einen Punktekatalog für Solarpark-Projekte beschlossen (wir berichteten). Dieses Prüfschema soll eine Entscheidungshilfe sein, wenn es darum geht, bei entsprechenden Anfragen Eigentümern und Investoren grünes Licht für die Errichtung von Flächen-PV-Anlagen zu geben.

Kriterien und Punkte

Es werden einzelne Kriterien bewertet und Punkte vergeben. Nur wenn ein Projekt insgesamt auf mindestens 140 Punkte von 410 möglichen kommt, kann die Stadtverwaltung ins Gespräch mit Investitionswilligen einsteigen. Erfüllt ein Projekt alle Anforderungen, hat der Gemeinderat das letzte Wort. Das Gremium muss gegebenenfalls – wenn Projekte die Punktehürde nehmen – im Einzelfall über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens entscheiden.

Je lokaler, desto besser die Bewertung

Generell gilt: Je lokaler das Projekt, desto höher und besser die Bewertung. Projekte mit regionaler Verwurzelung, Stromdirektverbrauch in Albstadt und der Möglichkeit zur Gründung von Bürgergenossenschaften werden belohnt. Bestehen etwa Investitionsmöglichkeiten für Bürger und Unternehmen aus Albstadt oder hat die Betreiberfirma ihren Sitz im Zollernalbkreis, dann hat das Projekt schonmal 25 Punkte sicher.

Ebenso 25 Punkte werden vergeben, wenn die Bewirtschaftung von Solarparkflächen extensiv erfolgt, auf biodiversitätsfördernde Art und Weise und angepasst an das Solarparkkonzept. Mit 30 Punkten wird die Einhaltung der Kriterien aus der Selbstverpflichtung „Gute Planung von PV-Freilandanlagen“ honoriert.

Anlage der Albstadtwerke beim Wasserwerk

Momentan ist auf Albstädter Gemarkung nur ein Solarpark in Betrieb – die Flächen-PV-Anlage der Albstadtwerke beim Wasserwerk. Für ein weiteres zweigeteiltes Projekt auf dem Oberen Berg in Lautlingen gibt es inzwischen einen Bebauungsplan, der die Satzungsreife erlangt hat.

Für Lautlinger Projekt besteht Baurecht

Das heißt: Die Lautlinger Projekte Solarpark und Solarpark Süd sind soweit gediehen, dass nun Baurecht besteht. „Von städtischer Seite sind die Voraussetzungen für die beiden Anlagen geschaffen worden“, erläutert Stadtplanungsamtsleiter Axel Mayer.

Start für Bebauungsplanverfahren war 2021

Es handelt sich hierbei um insgesamt rund 30 Hektar große private Flächen in Lautlingen im Bereich Haslen und Haslenäcker, auf denen ein Investor – das Unternehmen Wpd aus Bietigheim-Bissingen – PV-Anlagen installieren will. Der Bebauungsplan ist im März 2021 aufgestellt worden. Da es sich um einen Bebauungsplan im Außenbereich handelt, muss der Flächennutzungsplan angepasst werden. Der Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Albstadt/Bitz befasst sich deshalb ebenfalls mit dem Projekt.

Bauantrag könnte gestellt werden

Wie geht es nun mit dem geplanten zweiteiligen Lautlinger Solarpark auf dem Oberen Berg weiter? Da jetzt Baurecht besteht, müsste der Betreiber beziehungsweise Investor als nächstes einen Bauantrag stellen und könnte dann, wenn der Antrag genehmigt ist, unter Beachtung der Bebauungsplanauflagen mit der Errichtung der Anlagen beginnen.

Dem Lautlinger Solarpark sollen weitere folgen. Das Interesse seitens potenzieller Betreiber und Investoren an geeigneten Flächen in Albstadt ist laut Axel Mayer insgesamt groß.

Einige Anfragen im Haus

Es gebe einige Anfragen. Die Interessenten würden auf den Qualitätskriterienkatalog verwiesen. Vor kurzem bei der Bauplus-Messe in Tailfingen, berichtet Axel Mayer, habe es mit Blick auf eine Fläche bereits ein konkretes Gespräch gegeben. „Das werden wir uns jetzt gemeinsam anschauen“, sagt Axel Mayer.

Handlungsleitfaden ist wertvoll

Der im September beschlossene Handlungsleitfaden erweise sich als wertvolles Instrument. Er sei zusammen mit der Energieagentur entwickelt worden, sagt Axel Mayer, und werde inzwischen auch von Nachbarkommunen fast eins zu eins übernommen.

In der Fortschreibung des Regionalplans sind die beiden Flächen auf Lautlinger Gemarkung als Vorrangflächen für Photovoltaik beschrieben, die vorrangig vom Regionalverband bearbeitet werden und deshalb einen planungsrechtlichen Vorteil bieten. Im Gegensatz dazu gibt es sogenannte Ausschlussflächen – also Flächen, auf denen Flächen-PV nicht errichtet werden darf.

Jüngste Gesetzesänderungen

Mit den jüngsten Gesetzesänderungen im Bereich Klimapolitik wurden Flächenziele für die Wind- und Freiflächen-Solarenergie vorgegeben sowie Ausbaupfade für die Erneuerbaren Energien festgelegt, die auf das Erreichen der Klimaneutralität abzielen. Die Flächenziele (in Baden-Württemberg 0,2 Prozent für Solar- und 1,8 Prozent für Windenergie, bezogen auf die Fläche der Region) können mit gebauten Anlagen, Ausweisung in der vorbereitenden Bauleitplanung (FNP) oder im Regionalplan erfüllt werden. Die laufenden Teilfortschreibungen Wind/ Solar des Regionalplans Neckar-Alb streben die fristgerechte Erfüllung der Flächenvorgaben an.

Verschiedene Planungsebenen

Es gibt 4 Planungsebenen: auf Landesebene werden Strukturen per Landesentwicklungsplan festgelegt. Eine Stufe drunter sozusagen steht die Regionalplanung. Auf Gemarkungsebene greift die Flächennutzungsplanung, aus der heraus wiederum Bebauungspläne entwickelt werden. Wobei die unterste Ebene nie im Widerspruch zur obersten stehen darf.

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