Sickingen

Eingestürztes Haus in Sickingen steht wieder sicher

09.04.2024

Von Olga Haug

Eingestürztes Haus in Sickingen steht wieder sicher

© Julia Siedler

Die Fassade steht wieder: Nachdem im Oktober das Haus in der Wiesenstraße in Sickingen eingestürzt war, zeugen heute von dem Vorfall allein die frischen Mauersteine.

Nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen eingestellt hat, muss nun die Stadt klären, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Dazu gibt sie allerdings keine Auskunft.

Nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Mann eingestellt hatte, der im Verdacht stand, mit seinen Baggerarbeiten den Hauseinsturz in Sickingen vergangenen Oktober verursacht zu haben, liegt der Fall nun bei der Stadt Hechingen.

Wer muss sich verantworten? Stadt gibt keine Auskunft

Sie muss prüfen, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Was bedeutet das für den Verantwortlichen – und wer ist der Verantwortliche in diesem Fall überhaupt? Der Baggerfahrer, der rund um das Haus einen Graben geschaufelt hatte und so mutmaßlich die Statik gefährdet hatte oder die Hauseigentümer, die den Baggerfahrer im privaten Umfeld, so heißt es, um die Arbeiten gebeten hatten?

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Haus steht wieder sicher

Auf die Fragen unserer Zeitung gibt es vonseiten der Stadt freilich keine Auskunft. „Zu etwaigen Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Privatpersonen erteilen wir keine weiteren Auskünfte“, sagt Marcus Kempka, Bereichsleiter Bau und Technik. Eins ist allerdings sicher: die Stabilität des Hauses. Dazu sagt Marcus Kempka: „Die Standsicherheit des Gebäudes wurde zwischenzeitlich wieder hergestellt. Hierzu fanden mehrere Gespräche und intensive Abstimmungen mit den beteiligten Personen unter Einbezug eines Statikers statt.“

Fassade wieder aufgebaut

Augenscheinlich wurde auch bereits mit dem Wiederaufbau des eingestürzten Gebäudeteils begonnen. Lagen vor wenigen Monaten noch Trümmerteile vor dem Haus, das weiträumig abgesperrt werden musste, ist die Fläche nun wieder frei und die Fassade gemauert. Wer für den Schaden aufkommen muss, ist private Versicherungssache.

Keine Gefahr für Leib und Leben

Durch den Einsturz ist ein Schaden von rund 150.000 Euro entstanden, schätzte damals die Polizei unmittelbar nach dem Einsturz. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen aufgenommen, um der Frage nachzugehen, ob Leib und Leben eines anderen Menschen gefährdet waren. Laut Staatsanwaltschaft lag der Tatbestand nicht vor, eine konkrete Gefahr konnte nicht nachgewiesen werden, weshalb die Ermittlungen gegen den Mann im Dezember eingestellt wurden.

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