Zollernalbkreis

Im Balinger Landratsamt gibt es keinen Architekten mehr – Teure Planungsvergaben an extern

24.04.2024

Von Klaus Irion

Im Balinger Landratsamt gibt es keinen Architekten mehr – Teure Planungsvergaben an extern

© Hannah Irion

Den Umbau in der Albstädter Walther-Groz-Schule muss die Landkreisverwaltung mit externen Architekten vollziehen.

Ein Bauingenieur, der in Nachfolge eines ausgeschiedenen Architekten auf dessen Stelle im Landratsamt des Zollernalbkreises eingestellt worden war, darf planungsrechtlich nicht alles, was ein Architekt dürfte. Diese Erkenntnis macht dieser Tage die Landkreisverwaltung und muss die Planung des Umbaus des 3. Obergeschosses der Walther-Groz-Schule in Albstadt für 460.000 Euro extern vergeben. Es gibt dabei aber durchaus noch offene Fragen.

Rosenfelds Bürgermeister Thomas Miller wollte es in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses genau wissen. „Wie kann es sein, dass wir die Planung des Umbaus des 3. Obergeschosses der Walther-Groz-Schule in Albstadt für fast eine halbe Million Euro an externe Planer vergeben müssen?“

Es fehlt die Qualifikation

Die Antwort hierauf hatte die Landkreisverwaltung eigentlich bereits in der Verwaltungsvorlage vor der Sitzung gegeben. Dort steht wortwörtlich zu lesen: „Anhand der personellen Besetzung in 2022 war beabsichtigt, die Planerleistungen ,Architekt‘ und ,Elektroinstallationen‘ durch Mitarbeitende des Amtes Kreisimmobilien selbst zu übernehmen und somit Baunebenkosten einzusparen. Die neuen Projektverantwortlichen weisen jedoch die erforderlichen Qualifikationen nicht aus, sodass die Planerleistungen nun doch extern vergeben werden müssen.“

Auf Nachfrage des ZAK schon vor der montäglichen Sitzung, was konkret denn das personelle Problem sei, hatte die Landkreisverwaltung Folgendes geantwortet: „Aktuell beschäftigt das Landratsamt keine Mitarbeiter mit der Qualifikation ‚Architektur‘. Der Fachbereich ,Elektroingenieur‘ kann ebenfalls nicht für alle laufenden Projekte durch kreiseigenes Personal abgedeckt werden.

Offene Fragen

Auch CDU-Kreisrat Miller hakte nach und erhielt die Auskunft, dass nach dem Weggang eines früheren Architekten ein Bauingenieur eingestellt worden sei. „Aber die seinerzeitige Stellenausschreibung war doch explizit auch damit verbunden, dass Architektenleistungen wie diese an der Walther-Grotz-Schule nicht extern vergeben werden müssen“, insistierte Miller.

Am Ende blieb offen, warum diese Vorgaben bei der seinerzeitigen Stellenbesetzung nicht berücksichtigt wurden? Aber auch, warum aus den Reihen des Kreistags nicht schon damals jemand auf diesen Widerspruch hingewiesen hat?

Stellenbesetzungen sind nicht-öffentlich

Gibt es weitere Großprojekte, die mangels hauseigenem Architekt ebenfalls extern vergeben werden müssen? Hatten sich seinerzeit überhaupt ein oder mehrere Architekten auf die vakante Stelle beworben? Und wenn ja, aus welchen Gründen waren sie dann nicht zum Zug gekommen? Auf diese Fragen erhielt der ZAK von der Kreisverwaltung keine Antwort, denn: „Da die Entscheidung über Bewerber nicht-öffentlich ist, können wir die Detailfragen nicht beantworten.“

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