Schömberg

Messer und Schlagring im Spiel? Streit zwischen Männern in Geflüchtetenunterkunft eskaliert

24.04.2024

Von Jelena Marjanov

Messer und Schlagring im Spiel? Streit zwischen Männern in Geflüchtetenunterkunft eskaliert

© Daniel Seeburger

Das Polizeirevier Schömberg ermittelt wegen eines handfesten Streits zwischen zwei jungen Männern in der Geflüchtetenunterkunft in der Dorfgasse.

Polizei und Rettungsdienst waren am Montagabend in der Dorfgasse in Schömberg im Einsatz. Der Grund: Ein handfester Streit zwischen zwei Männern in der Unterkunft für unbegleitete, minderjährige Geflüchtete. Laut Zeugenaussagen sollen ein Messer und ein Schlagring zum Einsatz gekommen sein. Was bislang bekannt ist und wie sich das zuständige Landratsamt des Zollernalbkreises dazu äußert.

Das Polizeipräsidium Reutlingen schreibt in einer Pressemitteilung, dass es ersten Erkenntnissen zufolge am Montag gegen 20.45 Uhr zwischen zwei 17 und 18 Jahre alten Männern in einem Wohnheim in Schömberg zu einem Streit gekommen ist. Dieser habe in einer körperlichen Auseinandersetzung gemündet, heißt es. Dabei sollen offenbar auch ein Messer und ein Schlagring zum Einsatz gekommen sein, schreibt die Polizei weiter. Beide Männer seien vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht worden und das Polizeirevier Schömberg ermittelt.

Kein Messer oder Schlagring gefunden

Weder ein Messer noch ein Schlagring seien jedoch vor Ort gefunden worden, teilt die Pressestelle des Polizeipräsidiums auf ZAK-Nachfrage mit. Demnach sei auch nicht bekannt, um was für eine Art Messer oder Schlagring es sich handeln soll. Dass diese zum Einsatz gekommen sein sollen, ergebe sich lediglich aus den Zeugenaussagen.

Fakt ist: Schlagringe sind in der Waffenliste des Waffengesetzes (WaffG) unter Abschnitt 1, Punkt 1.3.2 aufgeführt. Laut Paragraph 2, Absatz 3 des WaffG ist der Umgang mit dort aufgeführten Waffen verboten. Dazu gehört unter anderem bereits der Erwerb und Besitz einer solchen Waffe (Paragraph 1, Absatz 3 des WaffG).

Wird jemand mit einem Messer oder Schlagring verletzt, ist eine gefährliche Körperverletzung gegeben, wie Ronny Stengel, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hechingen, auf ZAK-Nachfrage erklärt. Erwachsene können dafür mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis hin zu 10 Jahren belangt werden. Beim 17 Jahre alten Mann aus Schömberg wäre allerdings das Jugendstrafrecht anzuwenden. Bei seinem 18-jährigen Kontrahenten wäre sowohl Jugend- als auch Erwachsenenstrafrecht möglich, so Stengel.

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Doch noch dauern die Ermittlungen an und es steht nicht abschließend fest, wie sich der Streit abgespielt hat. Ebenso, ob tatsächlich ein Messer oder gar ein Schlagring zum Einsatz gekommen ist.

Das Landratsamt des Zollernalbkreises bestätigt derweil auf ZAK-Nachfrage, dass es sich bei dem Wohnheim um die Unterkunft für unbegleitete, minderjährige Geflüchtete handelt. Bis zu dem Vorfall hätten dort sieben junge Männer gelebt, die an Werktagen in der Regel von 12 Uhr bis 19 Uhr von Mitarbeitern des Diasporahauses betreut werden. Von 18 Uhr bis 8 Uhr morgens sowie an Wochenenden und Feiertagen gebe es „rund um die Uhr“ eine Rufbereitschaft, die von Leitungskräften des Diasporahauses übernommen wird.

Keine Anzeichen auf Streit bekannt gewesen

An besagtem Montag sei die Sozialpädagogische Fachkraft bis 19.30 Uhr anwesend gewesen, so das Landratsamt. Bis zum Zeitpunkt, an dem sie das Haus verlassen hat, habe es noch keine Anzeichen auf Streitigkeiten zwischen den beiden jungen Männern gegeben. Weder die Jugendlichen selbst noch die Polizei haben sich mit der Rufbereitschaft in Verbindung gesetzt, sagt ein Pressesprecher des Landratsamts.

Anlass für den Streit war wohl eine Auseinandersetzung wegen des Küchendienstes, heißt es. Es sei aber anzunehmen, dass „bei einem der Beteiligten aufgrund früherer traumatischer Erlebnisse (unter anderem Flucht) bereits eine psychische Anspannung beziehungsweise Labilität gegeben war“. Der genaue Hergang der Auseinandersetzung sei Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. Die Verletzungen hätten sich jedoch als „nicht schwerwiegend“ erwiesen.

Streithähne leben nicht mehr in Schömberger Unterkunft

Weiter heißt es: „Der mutmaßliche Waffenbesitz war weder den betreuenden Personen vor Ort noch dem Landratsamt bekannt.“ In der täglichen pädagogischen Arbeit mit den geflüchteten Jugendlichen werde selbstverständlich über das Thema Waffen – Besitz und Umgang – gesprochen. „Sie lernen durch die pädagogische Unterstützung, mit Konflikten konstruktiv sowie waffen- und gewaltfrei umzugehen“, erläutert der Pressesprecher.

Da das Zusammenleben in der Wohnunterkunft bis dato problemlos verlief, seien Zimmerkontrollen bisher nicht notwendig gewesen. Die am Streit beteiligten jungen Männer seien nun räumlich voneinander getrennt. Sprich: Sie leben beide nicht mehr in der Unterkunft in Schömberg, sondern sind in unterschiedlichen Einrichtungen untergebracht. „Ein klärendes Gespräch ist angesetzt“, heißt es abschließend.

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